
(lat.) 'das speziellere Gesetz geht dem allgemeinen Gesetz vor'. Oftmals stehen sich bei einer Entscheidung zwei Gesetze gegenüber. In der Regel findet das speziellere Gesetz Anwendung. Auch im Internet gilt der Grundsatz für die Haftung des Providers. Bevor eine straf- oder zivilrechtliche Verantwortung in Betracht kommt, ist die Haftung anhand ...
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(lat.) `Das besondere Gesetz geht dem allgemeinen vor.†œ
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Mit lex specialis derogat legi generali (lat.) wird der Grundsatz bezeichnet, dass das speziellere Gesetz den allgemeinen Gesetzen vorgeht. Fällt ein Tatbestand unter zwei Regelungen, so findet nur die Rechtsfolge der spezielleren Regelung Anwendung. Spezieller heißt dabei, dass die Tatbestände die unter das spezielle Gesetz fallen eine Untermen...
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